Hilf mir, ich habe eine PERVERSE-FRAGE ...
Frage von Antonia_Minert am 05.08.2019 um 12:38 Uhr
Ärger wegen Nacktheit?
Ich meine zuhaus.zb im garten.riskier ich eine anzeige von nachbarn? Wenn ja,welche strafe droht mir ?
Die Antwort von PervGayBitch
am 05.08.2019 um 16:47 Uhr
Nackt sein an sich ist erlaubt, aber harte Schwänze oder Sex ist Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Kommentare (6)am 08.08.2019 um 12:26 Uhr
Zieh dir was an, dann hast du keinen Ärger! So einfach ist das, und nicht jede Kuh ist auch sehenswert!
am 17.04.2020 um 14:13 Uhr
Irrtum! Wenn jemand länger als 30 Sekunden auf dein Privatgelände schaut, ist das juritisch gewsen Spannen und der Jene macht sich strafbar. Auf deinem Privatgrund hast du das Recht zu tun und Lassen weas du willst. So fern es nicht strafbar ist Und Sexist nicht Strafbar, so fern sich nicht um Sex mit Miderjährigen ;Tieren und oder Verwaltigung handelt! Die 30 Sekunden Regel gilt übrigens auch für Kinder.
am 28.01.2021 um 23:13 Uhr
Blaufuchs1. das ist ganz einfach. Es reicht schon die Aussage dessen, welcher sich sieht: Der war die ganze Zeit nackt, ich konnte es genau sehen!
am 13.10.2025 um 16:46 Uhr
Die 30 Sekunden Regel galt mal als allgemeine Rechtsauffassung vor Gericht. Und wurde oft angewendet. Wenn einer Hilfsmittel benützt, um in private Räume, dazu zählt auch der Garten ist es eine Straftat. Das gilt übrigens auch für strafmündige Jugendlich ab 14 Jahren.
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